Allgemeine Informationen


Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen Erkankungen mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter Verfahren, Methoden und Techniken (z.B. freies Mitteilen von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben oder auch spielerisches Handeln).  Die Psychotherapie teilt sich in unterschiedliche, gesetzlich geregelte und wissenschaftlich anerkannte Richtlinienverfahren. Neben der Verhaltenstherapie gibt es die analytische und die tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie. In meiner Praxis biete ich Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie an.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden ein Ergebnis von Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird deshalb gemeinsam erarbeitet, welche Bedingungen aus der Lebensgeschichte oder der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Probleme beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Therapieziele und ein Behandlungsplan erarbeitet. Die Verhaltenstherapie unterstützt durch Anleitung und Motivation die aktive Veränderung des Handelns, Denkens und Fühlens. Vorhandene Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten werden herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Für wen ist Psychotherapie?

Jedes Alter bringt andere Herausforderungen mit sich. Manchmal benötigt man Hilfe, um bestimmte Phasen des Lebens besser zu durchlaufen oder schwierige Erlebnisse zu verarbeiten. Manchmal stößt man selbst beziehungsweise die Familie und/oder Freunde an Grenzen. Man dreht sich im Kreis und sieht kein Licht mehr am Ende des Tunnels. Von diesem Punkt an geht es oftmals ohne professionelle Unterstützung nicht mehr weiter beziehungsweise wird ein glückliches und harmonisches Miteinander erschwert.

Verhaltensprobleme können verschiedene innere, seelische Schwierigkeiten umfassen wie z.B. Traurigkeit, Angst, Rückzug oder Veränderungen im Essverhalten. Auch körperliche Beschwerden wie Schmerzen in verschiedenen Körperregionen, Schlafstörungen oder Einnässen/Einkoten können in der Psychotherapie behandelt werden. Ebenso sind äußerliche deutlich sichtbare Schwierigkeiten wie z.B. Wutausbrüche, Schwierigkeiten und Streit mit Gleichaltrigen oder Erwachsenen, Lern- und Leistungsprobleme, übermäßige Unruhe Anzeichen für Probleme. 

Manchmal empfiehlt z.B. ein Kinderarzt, Erzieher, Lehrer oder eine andere Bezugsperson eine Psychotherapie zu beginnen. Man kann sich natürlich auch selbst bei einem Psychotherapeuten melden, wenn man das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt oder es einem nicht gut geht.  

Wie läuft Psychotherapie ab?

Die therapeutischen Sitzungen finden zu Beginn in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Gesamtdauer einer Psychotherapie richtet sich nach den individuellen Schwierigkeiten und dem Behandlungsfortschritt. Die Zusammenarbeit kann grundsätzlich jederzeit beendet werden. Die Psychotherapie unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, d.h. niemand darf ohne das vorherige Einverständnis des Patienten erfahren das dieser sich in Behandlung befindet.

Ein weiterer wichtiger Grundbaustein von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind begleitende Eltern- und/oder Familiengespräche. Bei jüngeren Kindern sind diese Gespräche unumgänglich. In der Arbeit mit Jugendlichen kann es sinnvoll sein die Eltern nur gelegentlich einzuladen. Eine Zusammenarbeit mit weiteren Bezugspersonen (Schule, Kindergarten, Ärzte) ist im Verlauf oft sinnvoll und hilfreich.

Die therapeutische Herangehensweise ist abhängig vom Alter. Im Kindesalter hilft das Spiel als kreative Betätigung, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und an der Problembewältigung zu arbeiten. Bei Jugendlichen wird eher ein Gespräch, ähnlich wie in der Erwachsenentherapie geführt.

Die Vorgehensweise orientiert sich dabei immer an dir bzw. Ihrem Kind, den gemeinsam gesteckten Zielen und der festgestellten Problematik. Die einzelnen Behandlungsschritte werden individuell und sorgfältig geplant.

Schritte zum Therapieantrag

In der sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstunde“ wird in gemeinsamen Gesprächen geklärt, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und ob weitere fachliche Hilfe benötigt wird. Außerdem klären wir zusammen den individuellen Behandlungsbedarf. Gegebenenfalls stelle ich eine erste Diagnose und führe, falls erforderlich, kurze psychotherapeutische Interventionen durch.

Nach der Sprechstunde finden weitere Probegespräche statt, die „probatorische Sitzungen“ genannt werden. Hierbei prüfen wir zusammen, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann und ob die „Chemie“ stimmt.

Neben Diagnostik (z.B. Fragebögen, psychologische Testverfahren) besprechen wir die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die individuelle Problematik. Außerdem werden Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer gemeinsam erarbeitet.

Je nach Art und Schwere der psychischen Probleme kann eine Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeitpsychotherapie notwendig werden. Die Antragstellung bei den Krankenkassen oder der Beihilfestelle wird von mir übernommen.

Wer trägt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen ohne vorherige Genehmigung der Therapie die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde (max. 5 Sitzungen à 50Min.), sowie für die probatorischen Sitzungen (max. 6 Sitzungen à 50Min).

Zur Einleitung einer Psychotherapie wird von mir ein schriftlicher Antrag gestellt. Beim Antrag auf eine Langzeittherapie wird ein ausführlicher Bericht erstellt und durch einen unabhängigen Gutachter der jeweiligen Krankenkasse geprüft. Stimmt der Gutachter dem Antrag zu,  übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die weitere Behandlung.

 

Bei privat versicherten Personen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich. In der Regel werden zunächst die Kosten für Probesitzungen übernommen, bevor ein Antrag gestellt werden muss. Je nach Vertragsbedingungen/Tarif kann die Anzahl der Therapiesitzungen pro Jahr (ca. 20 - 50) beschränkt sein.  

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme für die Behandlung ist in der Regel gewährleistet. Um sicher zu gehen, können Sie vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle halten.